Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Gemeindevertreters - § 35a Hessische Gemeindeordnung
LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.03.1996 - Aktenzeichen 14 Sa 679/95
DRsp Nr. 2001/15139
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Gemeindevertreters - § 35a Hessische Gemeindeordnung
Zur Frage des wichtigen Grundes, der Auslegung einer Kündigung als außerordentlichen Kündigung, der Umdeutung der erklärten Kündigung in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei einer wegen § 35a Abs. 2HGO unwirksamen ordentlichen Kündigung.