ArbG Berlin, vom 27.02.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 1450/95
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers ein gewerkschaftliches Wahlamt annimmt
LAG Berlin, Beschluss vom 16.10.1995 - Aktenzeichen 9 TaBV 5/95
DRsp Nr. 2002/7997
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers ein gewerkschaftliches Wahlamt annimmt
Nimmt ein (bisher freigestelltes) Betriebsratsmitglied ein auf mehrere Jahre befristetes Wahlamt als gewerkschaftlicher Landesvorsitzender an, ohne daß ihn der Arbeitgeber von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten freistellt, kann dieser Umstand eine außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen.