I.
Die Beteiligten streiten um die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden M.
Die Antragstellerin betreibt in Weiden einen Lebensmittelmarkt mit mehr als 150 Beschäftigten. Die Beteiligte zu 3, Frau M. arbeitet seit 26.01.1995 als Kassiererin bei der Beklagten und verdient DM x,-- brutto pro Monat. Sie ist Vorsitzende des Betriebsrates.
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