BAG, vom 21.09.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 AZN 509/00
LAG Hamm, vom 02.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1463/99
Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Zeugenaussage in einem gegen den Arbeitgeber geführten Ermittlungsverfahrens
BVerfG, Beschluß vom 02.07.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 2049/00
DRsp Nr. 2001/10451
Kündigung: Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Zeugenaussage in einem gegen den Arbeitgeber geführten Ermittlungsverfahrens
1. Auch die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren kann - soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden - im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses abzuleiten.2. Dies gilt umso mehr, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines gegen den Arbeitgeber geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens auf Vorladung der Staatsanwaltschaft dort erscheint, als Zeuge aussagt und Unterlagen übergibt, die die Staatsanwaltschaft bei ihm auch hätte beschlagnahmen können.