Die Parteien streiten darüber, ob eine von der Beklagten dem Kläger ausgesprochene außerordentliche und vorsorgliche ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis beendet hat, über die Verpflichtung der Beklagten, ihn zu den bisherigen Bedingungen über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus weiter zu beschäftigen und an ihn für die Zeit der ordentlichen Kündigungsfrist sein Gehalt zu zahlen.
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