ArbG Köln, vom 29.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 2680/93
Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fristlose Kündigung - Mängel im Verfahren des Betriebsrats - Detektivkosten
LAG Köln, Urteil vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 5 Sa 1350/94
DRsp Nr. 2001/4321
Kündigung: Anhörung des Betriebsrats - Fristlose Kündigung - Mängel im Verfahren des Betriebsrats - Detektivkosten
1. Die Betriebsratsanhörung ist nicht fehlerhaft, wenn der Arbeitgeber, der von Fehlern im Verantwortungsbereich des Betriebsrats (Beschussfassung ohne Unterrichtung sämtlicher Mitglieder des Betriebsrats) Kenntnis hat, mit dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung wartet, bis die Frist von drei Tagen gemäß § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG verstrichen ist.2. Beweiswürdigung bei Aussagen eines zur Ermittlung eines Spesenbetrugs eingeschalteten Detektivs.