Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch darüber, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit verkürzter Kündigungsfrist nach § 113 Satz 2 InsO beendet werden konnte.
Die 1941 geborene Klägerin war seit dem 1. Juli 1980 bei der Schuldnerin, einer Bank, bzw. deren Rechtsvorgängerinnen als Sachbearbeiterin beschäftigt.
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