Die Parteien streiten um die Frage, ob das zwischen der Klägerin und der auf Seiten der Beklagten im zweiten Rechtszuge beigetretenen Streithelferin, der Firma A4xxxxx Speditions-GmbH begründete Arbeitsverhältnis nunmehr aufgrund Betriebsübergangs mit der Beklagten besteht.
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