LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 06.07.2020
15 Ta 181/20
Normen:
§ 148 ZPO; § 572 Abs. 3 ZPO;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 18.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 308/19

Kriterien für die gerichtliche Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzverfahrens im Hinblick auf ein vor greifbares Bestandsschutzverfahren

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.07.2020 - Aktenzeichen 15 Ta 181/20

DRsp Nr. 2022/13730

Kriterien für die gerichtliche Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzverfahrens im Hinblick auf ein vor greifbares Bestandsschutzverfahren