ArbG Kassel, vom 18.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 308/19
Kriterien für die gerichtliche Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzverfahrens im Hinblick auf ein vor greifbares Bestandsschutzverfahren
LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.07.2020 - Aktenzeichen 15 Ta 181/20
DRsp Nr. 2022/13730
Kriterien für die gerichtliche Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung über die Aussetzung eines Bestandsschutzverfahrens im Hinblick auf ein vor greifbares Bestandsschutzverfahren
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