Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 29.12.2017 gegen den Prozesskostenhilfe-Aufhebungsbeschluss des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.12.2017 -
I. Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen fehlender Mitwirkung im Prüfungsverfahren.
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