Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28.01.2016 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch im Berufungsverfahren darüber, ob das zwischen ihnen bestehende, nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Arbeitsverhältnis, durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14.07.2015 aufgelöst worden ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens sind weiter Differenzvergütungsansprüche der Klägerin für den Zeitraum Februar bis Juni 2015 unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs und der Entgeltfortzahlung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|