LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.02.2014
3 Sa 372/13
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 S. 1 Alt. 1; SGB IX § 84 Abs. 2; ZPO § 138 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 06.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 827/12

Krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten PackersUnbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu den betrieblichen Auswirkungen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten und zum Einsatz auf anderen Arbeitsplätzen

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.02.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 372/13

DRsp Nr. 2014/10410

Krankheitsbedingte Kündigung eines schwerbehinderten PackersUnbegründete Kündigungsschutzklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zu den betrieblichen Auswirkungen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten und zum Einsatz auf anderen Arbeitsplätzen

1. Der Begriff der krankheitsbedingten Kündigung erfasst alle Fallgestaltungen, in denen eine arbeitgeberseitige Kündigung durch eine Erkrankung des Arbeitnehmers veranlasst worden ist; die Erkrankung des Arbeitnehmers als solche kann jedoch eine Kündigung niemals begründen oder eine Kündigung unter Hinweis auf eine andauernde oder frühere Krankheit sozial rechtfertigen, denn die Erkrankung des Arbeitnehmers spielt lediglich insoweit eine Rolle, als sie Ursache der betriebsstörenden Nichtbesetzung des Arbeitsplatzes ist und unter Umständen Anhaltspunkte für die erforderliche Krankheitserwartung in der Zukunft ("negative Gesundheitsprognose") liefert.