ArbG Stuttgart, vom 01.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 8522/06
Krankheitsbedingte Kündigung eines älteren Arbeitnehmers in Kleinbetrieb - Berechnung des Schwellenwertes - Vertrauensschutz bei langjähriger Tätigkeit in Kleinbetrieb - unsubstantiierte Darlegungen zu alterbedingter Benachteiligung im Baugewerbe
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 14/07
DRsp Nr. 2007/14266
Krankheitsbedingte Kündigung eines älteren Arbeitnehmers in Kleinbetrieb - Berechnung des Schwellenwertes - Vertrauensschutz bei langjähriger Tätigkeit in Kleinbetrieb - unsubstantiierte Darlegungen zu alterbedingter Benachteiligung im Baugewerbe
1. Bei der Berechnung des auf fünf Arbeitnehmer abgesenkten Schwellenwerts des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG sind nur diejenigen Arbeitnehmer mitzuzählen, die bereits am 31.12.2003 im Betrieb beschäftigt waren; nach dem 31.12.2003 erfolgte Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene Altarbeitnehmer werden bei der Berechnung des "alten" Schwellenwerts nicht berücksichtigt.2. Arbeitnehmern in Kleinbetrieben ist das größere rechtliche Risiko eines Arbeitsplatzverlustes angesichts der schwerwiegenden und grundrechtlich geschützten Belange der Arbeitgeber von Kleinbetrieben zuzumuten.3. Bei personenbezogenen Kündigungsmotiven in langjährigen Arbeitsverhältnissen darf ein durch langjährige Mitarbeit erdientes Vertrauen in den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nicht unberücksichtigt bleiben; der Grund für eine Kündigung gegenüber einem langjährig beschäftigten Arbeitnehmer muss auch angesichts dessen Betriebszugehörigkeit einleuchten.
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