Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 23. März 2010 - 10 Ca 9333/09 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob eine krankheitsbedingte Kündigung der Beklagten ihr Arbeitsverhältnis beendet hat.
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