LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.10.2007
4 Sa 212/07
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 30.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1543/06

Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen - Indizierung negativer Gesundheitsprognose durch ungewöhnlich lange Fehlzeiten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.10.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 212/07

DRsp Nr. 2008/9739

Krankheitsbedingte Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen - Indizierung negativer Gesundheitsprognose durch ungewöhnlich lange Fehlzeiten

Hat der Arbeitnehmer bei einer Beschäftigungsdauer von insgesamt neun Jahren beginnend ab dem Jahr 2000 (bis auf die Jahre 2002 und 2003) für einen Zeitraum von sechseinhalb Jahren Entgeltfortzahlungen erhalten, die die Sechswochenfrist überschritten haben, indizieren diese erheblichen Fehlzeiten eine negative Gesundheitsprognose.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen. Der Kläger, welcher auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 28.05.1997 (Bl. 3-4 d. A.) bei der Beklagten seit 28.05.1997 in der Spedition der Beklagten als Lagerarbeiter beschäftigt ist, ist im Zeitpunkt des Zugangs der ordentlichen Kündigung vom 13.07.2006 52 Jahre alt und dem jüngsten seiner vier Kinder neben seiner Frau unterhaltsverpflichtet.

Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren wird auf den Tatbestand des arbeitsgerichtlichen Urteils (Bl. 126-129 d. A.) Bezug genommen.