ArbG Berlin, vom 25.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 43 Ca 1211/01
Krankheitsbedingte Kündigung
LAG Berlin, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 10 Sa 1166/01
DRsp Nr. 2002/15259
Krankheitsbedingte Kündigung
»Hat ein Arbeitnehmer - wie hier beginnend mit dem 20igsten Lebensjahr - seine Berufszeit ausschließlich bei demselben Arbeitgeber verbracht, so ist dies im Rahmen der bei einer krankheitsbedingten Kündigung vorzunehmenden Interessenabwägung in einer Weise zu berücksichtigen, dass dem Arbeitgeber im fortgeschrittenen Lebensalter des Arbeitnehmers eine höhere Belastung mit Fehltagen und hieraus entstehenden Kosten zuzumuten ist.«