Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2008 - 16 BV 655/08 - teilweise abgeändert:
Die Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an den Beteiligten zu 1) € 2.161,99 (in Worten: Zweitausendeinhunderteinundsechzig und 99/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.
Die darüber hinausgehende Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen.
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