1. Das Anerkenntnisurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 1. April 2022 -
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu 3/5 und die Klägerin zu 2/5 zu tragen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 3/5 und die Klägerin zu 2/5 zu tragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Gegenstand des Hauptsacheverfahrens war die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, ein Weiterbeschäftigungsantrag und die Erteilung eines Zwischenzeugnisses.
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