1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landesarbeitsgericht Nürnberg vom 26.04.2022 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 11.04.2022 - Aktenzeichen:
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
A.
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