Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.01.2020 -
I.
Der Kläger hat sich mit seiner Klage gegen zwei Kündigungen seines Arbeitsverhältnisses gewandt, die Feststellung begehrt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch andere Beendigungstatbestände endet und einen Zahlungsantrag angekündigt. Er hat in der mündlichen Verhandlung vom 04.03.2019 unter Klagerücknahme im Übrigen sich gegen die schriftliche Kündigung vom 28.09.2018 gewandt, für den Fall des Erfolges mit der Bestandsstreitigkeit die Verurteilung der Beklagten zur vorläufigen Beschäftigung verlangt sowie den angekündigten Zahlungsantrag gestellt. Das Arbeitsgericht hat diesen Klageanträgen durch Versäumnisurteil entsprochen. Nachdem die Beklagte gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt hatte, haben die Parteien den Rechtsstreit durch gerichtlich festgestellten Vergleich, der keine Kostenregelung enthält, beigelegt.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|