ArbG Ludwigshafen, vom 12.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3034/04
Kostenfestsetzung im Drittschuldnerprozess - keine Geltendmachung von Schadensersatz im Kostenfestsetzungsverfahren
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.07.2005 - Aktenzeichen 4 Ta 141/05
DRsp Nr. 2005/12513
Kostenfestsetzung im Drittschuldnerprozess - keine Geltendmachung von Schadensersatz im Kostenfestsetzungsverfahren
Über einen materiell-rechtlicher Schadenersatzanspruch wegen der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung gemäß § 840 Abs. 1 kann im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 104ZPO nicht befunden werden; dieser Schadenersatzanspruch hat mit dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch aus § 91 Abs. 1ZPO nichts zu tun.