I.
Der Kläger hat sich in einem Rechtsstreit gegen die Beklagte durch die Prozessbevollmächtigten S & Partner, L, vertreten lassen. In der Güteverhandlung vom 28.10.1996, die vor dem Arbeitsgericht Bremen stattgefunden hat, ist für die Beklagte niemand erschienen. Das Protokoll der Sitzung enthält folgendes:
Es fand eine Güteverhandlung statt. Sie hatte folgendes Ergebnis:
Der Klägervertreter erklärt:
Ich habe meinen Mandanten darauf hingewiesen, daß er Ansprüche auf Konkursausfallgeld haben könnte und einen entsprechenden Antrag stellen müßte. Ob er es getan hat, weiß ich nicht.
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