Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 14. Oktober 2010 -
Die Beteiligte zu 2) wird verurteilt, an die Betriebsratsmitglieder A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K und die Betriebsratssekretärin/Teamassistentin L Übernachtungskosten, Tagungspauschale und Frühstückskosten gemäß der Hotelrechnung des Hotels M vom 25. März 2010 in Höhe von jeweils 172,70 EUR (in Worten: Hundertzweiundsiebzig und 70/100 Euro) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 11. Mai 2010 zu zahlen;
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