Kostenerstattung: Reisekosten wegen Ortsverschiedenheit von Erfüllungsort und Hauptbetriebssitz
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 15.05.1991 - Aktenzeichen 7 Ta 141/91
DRsp Nr. 2002/8895
Kostenerstattung: Reisekosten wegen Ortsverschiedenheit von Erfüllungsort und Hauptbetriebssitz
Verklagt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber am Gerichtsstand des Erfüllungsortes, kann er im Falle des Unterliegens nicht mit Kosten belastet werden, die dadurch entstehen, daß der Arbeitgeber den Rechtsstreit von dem Hauptsitz der Firma aus geführt hat.