1. Die (sofortige) Beschwerde des Klägers gegen die Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts Berlin im Urteil vom 20.11.2012 -
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten über verschiedene Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis. Ein Teil des Rechtsstreits wurde erstinstanzlich übereinstimmend für erledigt erklärt. In dem instanzbeendenden Urteil wurden dem Kläger die Kosten für diesen Teil des Rechtsstreits auferlegt.
Der Kläger und Beschwerdeführer ist 39 Jahre alt und war vom 23. Mai 2011 bis 31. Juli 2012 bei der Beklagten und Beschwerdegegnerin als kaufmännischer Leiter mit einem Bruttomonatseinkommen von 5.667,-- EUR beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer Eigenkündigung des Beschwerdeführers vom 27. Juni 2012.
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