Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 21.06.2010
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I. Mit Beschluss vom 21.06.2010 wurde dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt und gleichzeitig eine monatliche Ratenzahlung von 75,00 - angeordnet. Dabei hat das Arbeitsgericht ein einzusetzendes Einkommen von 233,00 - zugrunde gelegt. Fahrtkosten des Klägers wurden hierbei nicht berücksichtigt.
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