Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22. November 2012 -
Der Beteiligte zu 2) wird aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über den Ausschluss des Beteiligten zu 2) aus dem Betriebsratsgremium.
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