ArbG Wilhelmshaven, vom 20.02.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1055/88
II. Landesarbeitsgericht Niedersachsen - Urteil vom 15.11.1989 - 2 (12) Sa 497/89 E -,
Korrigierende Rückgruppierung
BAG, Urteil vom 30.05.1990 - Aktenzeichen 4 AZR 74/90
DRsp Nr. 2001/12001
Korrigierende Rückgruppierung
»1. Hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes irrtümlich einen Arbeitnehmer in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert, als es den tariflichen Vergütungsmerkmalen entspricht, so unterliegt die korrigierende Rückgruppierung der Mitbestimmung des Personalrats. Insoweit wird die bisherige Rechtsprechung des Senats (BAGE 58, 269, 282 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23BAT Datenverarbeitung; BAGE 38, 291, 298 = AP Nr. 5 zu § 1TVG Tarifverträge: Bundesbahn; BAGE 37, 145, 152 = AP Nr. 6 zu § 75BPersVG) aufgegeben.2. Hat der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht (Mitbeurteilungsrecht) des Personalrats bei der korrigierenden Rückgruppierung verletzt, so folgt hieraus noch nicht, daß er die bisherige Vergütung weiter zahlen muß. Vielmehr richtet sich der Vergütungsanspruch nach den vertraglichen oder tariflichen Bestimmungen einer zutreffenden Eingruppierung.«