Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 02.05.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, die als Anlage 2 zur Berufungsbegründung vorgelegte Tätigkeitsdarstellung vom 28.04.2011 der zwecks tariflicher Bewertung und förmlicher Überragung der dort aufgeführten Aufgaben und Funktionen vorzulegen.
2Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die tarifliche Eingruppierung des Klägers.
1. 2. 3. 1 2 3
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|