1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 22. September 2008 - 3 Ca 494/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger im Krankheitsfalle Beihilfe zu gewähren.
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