Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 26.11.2010 aufgehoben.
I. Durch Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 03.05.2007 und 23.05.2007 war dem Kläger für die erste Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden.
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