Die Parteien führten ursprünglich einen Zeugnisstreit. Im Wege der Widerklage begehrt der Beklagte/Widerkläger vom Kläger/Widerbeklagten die Rückzahlung von DM 44.546,-- nebst Zinsen sowie die Einwilligung in die Auszahlung eines beim Amtsgericht S. hinterlegten Betrages von DM 685,29. Der Zeugnisstreit wurde durch Teilvergleich vom 16.2.1995 erledigt.
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