LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.09.1995
10 Sa 45/95
Normen:
KO § 106 Abs. 1 Satz 3 § 108 ; VerglO § 12 Satz 2 § 60 § 62 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Lörrach, vom 14.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 750/94

Konkursverfahren: Wirksamwerden des allgemeinen Veräußerungsverbots

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.09.1995 - Aktenzeichen 10 Sa 45/95

DRsp Nr. 2001/12043

Konkursverfahren: Wirksamwerden des allgemeinen Veräußerungsverbots

Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens des allgemeinen Veräußerungsverbots gemäß § 106 Abs. 1 Satz 3 KO kommt es auf die Zustellung des entsprechenden Beschlusses an. Die Auffassung, den Zeitpunkt für die Wirksamkeit der Sicherungsmaßnahme analog § 108 KO bzw. analog §§ 12 Satz 3, 60, 62 Abs. 1 VerglO zu bestimmen, ist abzulehnen.

Normenkette:

KO § 106 Abs. 1 Satz 3 § 108 ; VerglO § 12 Satz 2 § 60 § 62 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien führten ursprünglich einen Zeugnisstreit. Im Wege der Widerklage begehrt der Beklagte/Widerkläger vom Kläger/Widerbeklagten die Rückzahlung von DM 44.546,-- nebst Zinsen sowie die Einwilligung in die Auszahlung eines beim Amtsgericht S. hinterlegten Betrages von DM 685,29. Der Zeugnisstreit wurde durch Teilvergleich vom 16.2.1995 erledigt.