1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 29.04.2010 (Az.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand eines befristeten Arbeitsverhältnisses.
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