Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 27.08.2019 - 3 Ca 39 e/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Leistung einer Jahressonderzahlung für das Jahr 2018.
Die Beklagte betreibt eine Bäckerei. Sie ist kraft Verbandsmitgliedschaft an die vom Landesinnungsverband des Bäckerhandwerks Schleswig-Holstein geschlossenen Tarifverträge gebunden.
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