Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Bonn-
Die Klage wird abgewiesen.
2Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung aus dem Jahr 1973 und späterer Änderungen.
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