I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.03.2017 -
II. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 6. bis 10. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 31.03.2017 -
1. Den Antragstellern ist die Vollstreckungsklausel zu dem gerichtlichen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 03.12.2014 -
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