I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz die Klägerin zu 33 Prozent und der Beklagte zu 67 Prozent zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin zu 67 Prozent und der Beklagte zu 33 Prozent zu tragen.
III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen.
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