LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.03.2021
24 Sa 2016/19
Normen:
ZPO § 97; ArbGG § 8 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 02.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 9602/18

Klageerweiterung in Berufung durch Kündigungsschutzantrag gegen neue Kündigung nach erstinstanzlichem UrteilFehlende Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.03.2021 - Aktenzeichen 24 Sa 2016/19

DRsp Nr. 2021/8589

Klageerweiterung in Berufung durch Kündigungsschutzantrag gegen neue Kündigung nach erstinstanzlichem Urteil Fehlende Sachdienlichkeit der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

Ein in der Berufungsinstanz erstmals gestellter Kündigungsschutzantrag gegen eine nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils ausgesprochene Kündigung ist auch dann eine Klageerweiterung in der Berufungsinstanz, wenn vorsorglich ein allg. Feststellungsantrag gestellt wurde. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 533 ZPO.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Oktober 2019 - 29 Ca 9602/18 - wird im Übrigen zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz die Klägerin zu 33 Prozent und der Beklagte zu 67 Prozent zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin zu 67 Prozent und der Beklagte zu 33 Prozent zu tragen.

III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97; ArbGG § 8 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Kündigungen.