I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14.09.2019 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin zu 33 % und der Beklagte zu 67 % zu tragen.
Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin zu 68 % und der Beklagte zu 32 % zu tragen. Die durch die Nebenintervention verursachten Kosten hat die Klägerin zu 14 % zu tragen. Im Übrigen hat sie der Nebenintervenient selbst zu tragen.
III. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|