LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2021
8 Sa 125/20
Normen:
ZPO § 156; ZPO § 264;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 11.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3112/19

Klageabweisung bei Änderungskündigung trotz Annahme des VertragsangebotsKostenlast des Arbeitnehmers bei überflüssiger Klage gegen ÄnderungskündigungFeststellung der Rechtswidrigkeit einer Änderungskündigung durch HilfsantragStreitgegenstand einer ÄnderungsschutzklageUnzulässige Klageerweiterung bei späterer Ersetzung des bisherigen StreitgegenstandsÄnderungskündigung bei Tätigkeit in katholischer Kirchengemeinde

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2021 - Aktenzeichen 8 Sa 125/20

DRsp Nr. 2021/6674

Klageabweisung bei Änderungskündigung trotz Annahme des Vertragsangebots Kostenlast des Arbeitnehmers bei überflüssiger Klage gegen Änderungskündigung Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Änderungskündigung durch Hilfsantrag Streitgegenstand einer Änderungsschutzklage Unzulässige Klageerweiterung bei späterer Ersetzung des bisherigen Streitgegenstands Änderungskündigung bei Tätigkeit in katholischer Kirchengemeinde

1. Es entspricht der langjährigen Rechtsprechung des BAG, dass die Klage des Arbeitnehmers gegen eine überflüssige Änderungskündigung abzuweisen ist, wenn er das mit der Kündigung verbundene Vertragsangebot gemäß § 2 KSchG unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung der Änderung der Arbeitsbedingungen angenommen hat, weil Streitgegenstand dann allein die Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen ist. Infolgedessen hat der Arbeitnehmer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, obwohl die Kündigungserklärung des Arbeitgebers den Bestand des Arbeitsverhältnisses unnötig gefährdete und deshalb unverhältnismäßig war.