Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 19. Januar 2018 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klage richtet sich gegen eine dienstliche Beurteilung.
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