1. Auf die Berufung des Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 30. März 2010 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten der Revision - zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.
1. 2.
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