Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 27. November 2013 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Parteien streiten vorab um den Rechtsweg für ein Zahlungsbegehren.
Der Kläger ist Insolvenzverwalter in dem aufgrund am 20. August 2010 beim Insolvenzgericht eingegangenen Antrag und am 1. Oktober 2010 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der T (Schuldnerin). Er verlangt von der Beklagten Zahlung von 5942,10 € nebst Zinsen wegen Insolvenzanfechtung gemäß §§ 134 Abs. 1, 143 InsO.
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