1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 22.10.2021 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem die Bewilligung von Elterngeld (EG) Plus als Partnerschaftsbonus im Sinne von §
Der 1978 geborene Kläger ist seit 2013 mit der 1981 geborenen Klägerin des bei dem erkennenden Senat anhängigen und ebenfalls am heutigen Tag entschiedenen Verfahrens -
Im August 2018 beantragten der Kläger und seine Ehefrau bei der Stadt Mainz die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes.
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