1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 09.12.2011, Az.:
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die vertragsgemäße Beschäftigung der Klägerin sowie die Frage, ob eine nachträgliche Erledigung des Rechtsstreits eingetreten ist.
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