LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.10.2011
5 Sa 96/11
Normen:
BGB § 362 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 02.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1860/10

Klage auf Ausbildungsvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erfüllung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.10.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 96/11

DRsp Nr. 2012/1261

Klage auf Ausbildungsvergütung bei unsubstantiierten Darlegungen der Arbeitgeberin zur Erfüllung

Der Arbeitgeber ist darlegungs- und beweispflichtig für die Erfüllung der Ausbildungsvergütung und hat insoweit im Einzelnen darzulegen, wann, wer, in welcher Höhe und wo Zahlungen an den Auszubildenden geleistet oder über Dritte Zahlungen erbracht hat.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 02.02.2011 - 1 Ca 1860/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger noch Ansprüche auf Zahlung von Berufsausbildungsvergütung gegenüber dem Beklagten zustehen.