Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 02.02.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger noch Ansprüche auf Zahlung von Berufsausbildungsvergütung gegenüber dem Beklagten zustehen.
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