Die Parteien streiten im Wesentlichen darüber, ob zwischen dem Kläger und den Beklagten zu 1) und 2) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist bzw. ob dies durch eine Kündigung der Beklagten zu 1) und 2) rechtswirksam beendet wurde.
Der am 07.03.1959 geborene Kläger wurde am 26.03.1983 mit einer damals knapp 19-jährigen Frau getraut. Diese Ehe, aus der zwei Kinder hervorgingen, wurde später wieder geschieden.
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