Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 23.11.2011 (Az.: 7 BVGa 33/11) wird zurückgewiesen.
I. Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Aussetzung eines Umzugs des Sekretariats Orthopädie innerhalb eines Gebäudes des von der Arbeitgeberin und Beteiligten zu 2 betriebenen Krankenhauses.
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