EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB III § 35; SGB III § 36;
Vorinstanzen:
FG Bremen, vom 22.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 96/07
Kindergeldanspruch ohne Arbeitsgenehmigung
BFH, Urteil vom 07.04.2011 - Aktenzeichen III R 24/08
DRsp Nr. 2011/10238
Kindergeldanspruch ohne Arbeitsgenehmigung
1. Die Meldung als Arbeitsuchender bei der Agentur für Arbeit (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1EStG) setzt im Grundsatz voraus, dass das Kind einen Anspruch auf die von der Agentur nach §§ 35, 36SGB III geschuldete Vermittlungsleistung hat. Hieran fehlt es jedenfalls dann, wenn das Kind in der Zeit bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes aufgrund seines ausländerrechtlichen Status keine Arbeitsgenehmigung erlangen konnte (§ 284 Abs. 5SGB III a.F.).2. Kann ein Kind einen Ausbildungsplatz bereits deshalb nicht antreten, weil dem ausländerrechtliche Vorgaben entgegenstehen, scheidet ein Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG aus.
Normenkette:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1; SGB III § 35; SGB III § 36;
Gründe
I.
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