ArbG Trier, vom 23.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 382/06
Keine Zugangsvereitelung bei verspätetem Zugang aufgrund ungünstiger Zustellungsart - Einschreiben mit Rückschein statt Einwurfschreiben
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.10.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 587/06
DRsp Nr. 2007/9793
Keine Zugangsvereitelung bei verspätetem Zugang aufgrund ungünstiger Zustellungsart - Einschreiben mit Rückschein statt Einwurfschreiben
1. Der Empfänger einer Willenserklärung kann sich nach Treu und Glauben nicht auf den verspäteten Zugang der Willenserklärung berufen, wenn er die Zugangsverzögerung selbst zu vertreten hat; er muss sich dann so behandeln lassen, als habe der Erklärende die entsprechenden Fristen gewahrt.2. Der Erklärende kann sich auf Zugangsvereitelung jedoch nur berufen, wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um eine rechtzeitige Zustellung sicherzustellen.
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