I.
Durch vorläufig vollstreckbares Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 07.10.2004 - 11 Ca 1869/04 - wurde die damalige Beklagte (die jetzige Klägerin, die ...) unter Ziffer 2 des Urteils verurteilt, den Kläger über den 30.06.2004 hinaus zu unveränderten Arbeitsbedingungen weiterzubeschäftigen.
Gegen dieses Urteil legte die damalige Beklagte im Verfahren 11 Ca 1869/04 (jetzt Klägerin) Berufung zum Sächsischen Landesarbeitsgericht ein. Das Berufungsverfahren wurde unter dem Az. 1 Sa 927/04 geführt und endete mit einem klageabweisenden Urteil.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|